Nun ist es so, dass kaum noch jemand Organe spenden möchte weil man eben nicht tot ist, wenn
man Organspender ist.
Dazu hier zum Teil 1
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Nun wird es vielleicht noch heftiger,
denn auch deutsche Kliniken und Organisationen sind nicht unfaul und haben sich entschlossen ein
großes Stück mitverdienen zu wollen.
Wie das geht ?
Vielleicht damit, dass man Menschen trotz Patientenverfügung nicht sterben lässt …
Ich schreib mal kurz eine Info,
und danach meine persönliche Meinung.
Der Fall
Zitat
” … Im Streitfall hatte eine 70-jährige Frau einen Hirnschlag erlitten. Seitdem wird sie künstlich
über eine Magensonde ernährt. Wegen späterer epileptischer Anfälle kann sie sich inzwischen nicht
mehr selbst äußern. In einer Patientenverfügung hatte sie erklärt, sie wolle keine
“lebensverlängernden Maßnahmen”, wenn ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibt …
… Derzeit ist die Tochter allerdings der Meinung, dass ein Abbruch der künstlichen Ernährung nicht
dem Willen ihrer Mutter entspräche. Die beiden anderen Töchter sind der gegenteiligen
Auffassung. Auf ihren Antrag hin hatte das Landgericht im baden-württembergischen Mosbach die
Vollmacht der Schwester entsprechend beschränkt …
Zitat
”
… erlitt Ende 2011 einen Hirnschlag …
… Januar 2012 wurde sie in ein Pflegeheim aufgenommen …
… noch vorhandene Fähigkeit zur verbalen Kommunikation verlor sie infolge einer Phase
epileptischer Anfälle im Frühjahr 2013 …
… 2003 und 2011 zwei wortlautidentische, mit >Patientenverfügung< …
… niedergelegt, dass unter anderem dann, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer
Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, “lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben …
Diese bettlägrige Frau hat drei Töchter.
Eine davon hatte sie als ihren persönlichen Patientenverfüger eingesetzt.
Wie gesagt wollte sie, dass >lebensverlängernde Maßnahmen zu unterbleiben sind <
Die beiden anderen Töchter sind der Ansicht, dass nun dieser Zeitpunkt gekommen sei,
dass man die Mutter in Ruhe sterben lassen solle.
Sie hatten dafür einen Kontrollbetreuer einsetzen wollen
Die Tochter mit der Patientenverfügung ihrer Mutter, möchte allerdings, dass diese an Geräten
weiter zum dahinvegetieren verdammt bleibt.
Der BGH ( Der BundesGerichtshof ) gibt ihr Recht, ist der Ansicht ->
Zitat
” … Zum anderen könne man ihr nicht vorwerfen, sie habe sich über die Patientenverfügungen der
Mutter hinweggesetzt. Denn diese Schriftstücke seien zu allgemein. Da sei einfach nur die Rede
davon gewesen, dass die Mutter auf “lebensverlängernde Maßnahmen” keinen Wert lege …
… Wer seine Angehörigen dazu verpflichten will, ihn in bestimmten Situationen sterben zu lassen,
muss konkret für diese Situation die ärztlichen Maßnahmen beschreiben. Oder er muss sich auf
spezifische Krankheiten oder Behandlungssituationen beziehen …
Zitat
… Daher könne derzeit nicht angenommen werden, dass die Bevollmächtigte sich offenkundig
über den Willen ihrer Mutter hinwegsetze, was für die Anordnung einer Kontrollbetreuung in
diesem Zusammenhang erforderlich wäre …
…Das Landgericht werde nach Zurückverweisung allerdings zu prüfen haben, ob mündliche
Äußerungen der Betroffenen vorliegen, die einen Behandlungswunsch darstellen oder die Annahme
eines auf Abbruch der künstlichen Ernährung gerichteten mutmaßlichen Willens der Betroffenen
rechtfertigen …
Das ist der verwirrende Fakt,
und ich hoffe, dass ich alle Quellenangaben richtig gesetzt habe,
denn vieles überschneidet sich in den Texten der Nachrichten.
Nun kommt meine persönliche Meinung.
Ich bin weder Arzt noch Heilpraktiker nur Mensch
Die Menschen in Deutschland veraltern.
Das kann auch gar nicht anders sein,
denn eine junge Familie muss oft mehrere Jobs haben, um ein geringes Existenzminimum zum
Überleben zu haben.
Kinder sind da nicht möglich, denn das Kindergeld ist viel zu niedrig,
um Schulgebühren und andere Kosten zu tragen, wenn man ein Normalverdiener ist.
Dazu kommt der Zeit- und Erziehungsmangel.
Vor einigen Jahren wurde die Organspende beworben.
Es ist so, dass kaum noch jemand Organe spenden möchte weil man eben nicht tot ist, wenn
man Organspender ist.
Dazu eben zum Teil 1
Wer das nicht wollte, konnte sich davon lösen, indem er zB eine Patientenenverfügung unterschrieben hatte. In dieser, und zuzüglich einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung konnte man sicher sein, dass wenn man sterben muss, auch in Ruhe sterben kann.
Das ist nun wohl nicht mehr möglich.
Nach den neuen Urteilen, sind diese Verfügungen nicht mehr rechtlich durchsetzbar,
und die vielen alten Menschen oft nicht in der Lage sich noch erneut dazu zu äußern.
Die vorigen Verfügungen sind wohl scheinbar alle hinfällig.
Damit ist der Mensch als lebendes Ersatzteillager verfügbar.
Man kann mit ihnen Medikamente testen, man kann Versuche starten, von denen nie jemand etwas erfahren
kann,
weil der >Fast-ToteR< weder sprechen noch sich bewegen kann.
Wenn man dann ein Organ brauch, ist es frisch auf dem Intensivbett.
Zitat
” Eine Kostenanalyse an der Universitätsklinik und Poliklinik für Chirurgie der Ludwig-Maximilians-Universität München (DRG-Verantwortlicher: Prof. Dr. med. Arend Billing) ergab: Die Kosten der Intensivstation je Tag betragendurchschnittlich 1 050 Euro, 11 500 Euro je Fall. Bei Intensivstationen in Krankenhäusern der Maximalversorgungsstufe verbrauchen acht Prozent der Patienten genauso viel Ressourcen (Kosten) wie die 92 Prozent der übrigen Patienten.
Das oberste Gebot ist deshalb: gezieltes Risikomanagement und eine komplette Erfassung der präoperativen Risiken. Schuster: „Der Patient muss für den Eingriff konditioniert werden mit dem Ziel, weniger postoperative Komplikationen zu haben, die Verweildauer mithin zu verkürzen und
die Gesamtbehandlungskosten zu senken … “
Wie oder für wen lohnt es sich demnach eine Frau, die bisher 5 Jahre
laut ihrer Patientenverfügung in Ruhe sterben wollte, am Leben zu halten,
obwohl sie sterben wollte ?
Ztat
” … Öffentlich inszenierte Debatten
Wo Märkte entstehen, gibt es Knappheiten. Diesem Problem wird sich der bekannte britische Bioethiker John Harris auf der Münchner Tagung widmen: »Wer soll gerettet werden? Wer zuerst?«
Harris, ein ausgewiesener Utilitarist, hat vor Jahren das Modell einer »Überlebenslotterie” entworfen. Sie solle dann staatlich angeordnet werden, wenn der »soziale Druck«, Körperteile im Falle des »Hirntodes« herzugeben, sich als nicht ausreichend erweisen sollte. »Jeder Mensch«,
visionierte Harris, »erhält eine Art Los-Nummer, die in einen Zentralrechner eingegeben wird. (…)
Der Computer sucht die Nummer eines Spenders nach dem Zufalls-Prinzip, und die selektierte Person wird getötet,
damit mindestens zwei andere Menschen gerettet werden können …
meine Gedanken :
Macht Euch weg Ihr Geldsäcke,
und lasst die unsterblich Kranken in Frieden sterben.
© Archimeda1
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