Ersatzteillager Mensch 2_Patientenverfügung_Wer nicht freiwillig spendet muss weiterleben um zu spenden

 

 

Nun ist es so, dass kaum noch jemand Organe spenden möchte weil man eben nicht tot ist, wenn
man Organspender ist.
Dazu hier zum Teil 1
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Nun wird es vielleicht noch heftiger,
denn auch deutsche Kliniken und Organisationen sind nicht unfaul und haben sich entschlossen ein
großes Stück mitverdienen zu wollen.
Wie das geht ?
Vielleicht damit, dass man Menschen trotz Patientenverfügung nicht sterben lässt …

Ich schreib mal kurz eine Info,
und danach meine persönliche Meinung.

Der Fall

 

Zitat

” … Im Streitfall hatte eine 70-jährige Frau einen Hirnschlag erlitten. Seitdem wird sie künstlich
über eine Magensonde ernährt. Wegen späterer epileptischer Anfälle kann sie sich inzwischen nicht
mehr selbst äußern. In einer Patientenverfügung hatte sie erklärt, sie wolle keine
“lebensverlängernden Maßnahmen”, wenn ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibt …
… Derzeit ist die Tochter allerdings der Meinung, dass ein Abbruch der künstlichen Ernährung nicht
dem Willen ihrer Mutter entspräche. Die beiden anderen Töchter sind der gegenteiligen
Auffassung. Auf ihren Antrag hin hatte das Landgericht im baden-württembergischen Mosbach die
Vollmacht der Schwester entsprechend beschränkt …

Quelle

 

Zitat


… erlitt Ende 2011 einen Hirnschlag …
… Januar 2012 wurde sie in ein Pflegeheim aufgenommen …
… noch vorhandene Fähigkeit zur verbalen Kommunikation verlor sie infolge einer Phase
epileptischer Anfälle im Frühjahr 2013 …
… 2003 und 2011 zwei wortlautidentische, mit >Patientenverfügung< …
… niedergelegt, dass unter anderem dann, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer
Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, “lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben …

Quelle

 

Diese bettlägrige Frau hat drei Töchter.
Eine davon hatte sie als ihren persönlichen Patientenverfüger eingesetzt.
Wie gesagt wollte sie, dass >lebensverlängernde Maßnahmen zu unterbleiben sind <
Die beiden anderen Töchter sind der Ansicht, dass nun dieser Zeitpunkt gekommen sei,
dass man die Mutter in Ruhe sterben lassen solle.
Sie hatten dafür einen Kontrollbetreuer einsetzen wollen

Die Tochter mit der Patientenverfügung ihrer Mutter, möchte allerdings, dass diese an Geräten
weiter zum dahinvegetieren verdammt bleibt.

 

Der BGH ( Der BundesGerichtshof ) gibt ihr Recht, ist der Ansicht ->

Zitat

” … Zum anderen könne man ihr nicht vorwerfen, sie habe sich über die Patientenverfügungen der
Mutter hinweggesetzt. Denn diese Schriftstücke seien zu allgemein. Da sei einfach nur die Rede
davon gewesen, dass die Mutter auf “lebensverlängernde Maßnahmen” keinen Wert lege …

… Wer seine Angehörigen dazu verpflichten will, ihn in bestimmten Situationen sterben zu lassen,
muss konkret für diese Situation die ärztlichen Maßnahmen beschreiben. Oder er muss sich auf
spezifische Krankheiten oder Behandlungssituationen beziehen …

Quelle

 

 

Zitat

… Daher könne derzeit nicht angenommen werden, dass die Bevollmächtigte sich offenkundig
über den Willen ihrer Mutter hinwegsetze, was für die Anordnung einer Kontrollbetreuung in
diesem Zusammenhang erforderlich wäre …

…Das Landgericht werde nach Zurückverweisung allerdings zu prüfen haben, ob mündliche
Äußerungen der Betroffenen vorliegen, die einen Behandlungswunsch darstellen oder die Annahme
eines auf Abbruch der künstlichen Ernährung gerichteten mutmaßlichen Willens der Betroffenen
rechtfertigen …

Quelle

 

 

Das ist der verwirrende Fakt,
und ich hoffe, dass ich alle Quellenangaben richtig gesetzt habe,
denn vieles überschneidet sich in den Texten der Nachrichten.

Nun kommt meine persönliche Meinung.
Ich bin weder Arzt noch Heilpraktiker nur Mensch

Die Menschen in Deutschland veraltern.
Das kann auch gar nicht anders sein,
denn eine junge Familie muss oft mehrere Jobs haben, um ein geringes Existenzminimum zum
Überleben zu haben.
Kinder sind da nicht möglich, denn das Kindergeld ist viel zu niedrig,
um Schulgebühren und andere Kosten zu tragen, wenn man ein Normalverdiener ist.
Dazu kommt der Zeit- und Erziehungsmangel.

Vor einigen Jahren wurde die Organspende beworben.

Es ist so, dass kaum noch jemand Organe spenden möchte weil man eben nicht tot ist, wenn
man Organspender ist.
Dazu eben zum Teil 1
Wer das nicht wollte, konnte sich davon lösen, indem er zB eine Patientenenverfügung unterschrieben hatte. In dieser, und zuzüglich einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung konnte man sicher sein, dass wenn man sterben muss, auch in Ruhe sterben kann.

Das ist nun wohl nicht mehr möglich.
Nach den neuen Urteilen, sind diese Verfügungen nicht mehr rechtlich durchsetzbar,
und die vielen alten Menschen oft nicht in der Lage sich noch erneut dazu zu äußern.
Die vorigen Verfügungen sind wohl scheinbar alle hinfällig.

Damit ist der Mensch als lebendes Ersatzteillager verfügbar.
Man kann mit ihnen Medikamente testen, man kann Versuche starten, von denen nie jemand etwas erfahren
kann,
weil der >Fast-ToteR< weder sprechen noch sich bewegen kann.
Wenn man dann ein Organ brauch, ist es frisch auf dem Intensivbett.

Zitat

” Eine Kostenanalyse an der Universitätsklinik und Poliklinik für Chirurgie der Ludwig-Maximilians-Universität München (DRG-Verantwortlicher: Prof. Dr. med. Arend Billing) ergab: Die Kosten der Intensivstation je Tag betragendurchschnittlich 1 050 Euro, 11 500 Euro je Fall. Bei Intensivstationen in Krankenhäusern der Maximalversorgungsstufe verbrauchen acht Prozent der Patienten genauso viel Ressourcen (Kosten) wie die 92 Prozent der übrigen Patienten.
Das oberste Gebot ist deshalb: gezieltes Risikomanagement und eine komplette Erfassung der präoperativen Risiken.  Schuster: „Der Patient muss für den Eingriff konditioniert werden mit dem Ziel, weniger postoperative Komplikationen zu haben, die Verweildauer mithin zu verkürzen und
die Gesamtbehandlungskosten zu senken … “

Quelle

 

Wie oder für wen lohnt es sich demnach eine Frau, die bisher 5 Jahre
laut ihrer Patientenverfügung in Ruhe sterben wollte, am Leben zu halten,
obwohl sie sterben wollte ?

 

Ztat

” … Öffentlich inszenierte Debatten

Wo Märkte entstehen, gibt es Knappheiten. Diesem Problem wird sich der bekannte britische Bioethiker John Harris auf der Münchner Tagung widmen: »Wer soll gerettet werden? Wer zuerst?«
Harris, ein ausgewiesener Utilitarist, hat vor Jahren das Modell einer »Überlebenslotterie” entworfen. Sie solle dann staatlich angeordnet werden, wenn der »soziale Druck«, Körperteile im Falle des »Hirntodes« herzugeben, sich als nicht ausreichend erweisen sollte. »Jeder Mensch«,
visionierte Harris, »erhält eine Art Los-Nummer, die in einen Zentralrechner eingegeben wird. (…)
Der Computer sucht die Nummer eines Spenders nach dem Zufalls-Prinzip, und die selektierte Person wird getötet,

damit mindestens zwei andere Menschen gerettet werden können …

Quelle

 

meine Gedanken :

 

Macht Euch weg Ihr Geldsäcke,
und lasst die unsterblich Kranken in Frieden sterben.

© Archimeda1

 

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8 Responses to Ersatzteillager Mensch 2_Patientenverfügung_Wer nicht freiwillig spendet muss weiterleben um zu spenden

  1. Es ist pervers, dass ein Richter einem Sterbenden weiter quälen läßt obwohl er eine eindeutige allumfassende Aussage schriftlich getätigt hat.

    Keine lebensverlängernden Maßnahmen.

    “Keine Notfallmaßnahmen” sind dadurch ausgeschlossen.
    Somit dürfen Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden, die zur Regeneration führen.
    Eine 70jährige Frau kennt nicht jede in einer Patientenverfügung festzulegenden/auszuschließenden Lebenserhaltungsmaßnahmen und Krankheitsmerkmale. Die meißten Ärzte kennen zwar mehr, aber auch nicht alle.

    Die Tochter lebt also seit ca 5 Jahren auf Kosten der Qualen ihrer Mutter.
    Die richtigen Rechtsanwälte haben mit Sicherheit die Klinik, die an dem Elend der Mutter verdienen will, der Tochter empfohlen.

    BG

    • Hallo BG

      Diese arme Frau ist nun 5 Jahre, in einen Zustand, den sie lt Patientenverfügung nicht haben wollte.
      Die Kosten zu ihrer >Lebensverlängerung< können nur gedeckt werden, wenn sie nur noch zu irgenetwas nützlich ist. Sie ist nun 75 Jahre, viel zu gebrauchen scheint mir nicht. Es ist ein Beispielurteil für Jüngere - und meine persönliche Meinung dazu ... lg Archi

  2. Hi Uli,

    ich habe auch darüber gelesen und muss das alles neu überdenken. Wie es aussieht braucht man dazu schon wieder einen Anwalt, damit man dann in Ruhe sterben darf. Was ist nur aus unserem Land geworden?

    Liebe Grüße, Kathy

    • Hallo Kathy

      Ich hatte BG ja auch schon geschrieben ->Die Frau liegt nun 5 Jahre in einer Situation, in der sie nicht hineinkommen wollte.
      Man respektierte nicht ihren Wunsch gerade so nicht zu sein.
      Sie wird sicherlich auch nicht umgelagert, hat wahrscheinlich am Körper Wundliegungen, nehme ich an.
      Diese Tochter geht es sicherlich auch noch um Erbangelegenheiten. Sie muss wohl vermögend sein, um dieses mit Anwälten durchfechten zu können. Vielleicht wohnt sie im Haus der Mutter, müsste sonst teilen.
      Was es auch ist, es ist ein Unding.

      lg Uli

  3. Hallo Uli,

    das war auch mein erster Gedanke, das es um Vorteile für die eine Tochter geht. Sie wird solange Nutznießerin sein und ihre Schwestern erst auszahlen müssen, wenn ihre Mutter verstorben ist. Ausgerechnet dieser Tochter hat die Mutter vertraut.
    Die Mutter hätte noch den Zusatz im Testament verfassen müssen, dass die Tochter enterbt wird, wenn sie sich nicht nach ihren Wünschen richtet. Dann hätte sie nur den Pflichtteil bekommen. Wie kann eine Tochter so zu ihrer Mutter sein? Nur um den eigenen Vorteil? Ich finde es schlimm.

    Liebe Grüße, Kathy

    • Guten Abend Kathy

      Wie du gesagt hattest, die Tochter wollte wohl nicht das Wohl der Mutter, sondern das Erbe, ohne es an Geschwister auszuzahlen. Es mag sein, dass sie ihr ganzes Leben für ihre Mutter geopfert hatte – aber das ist ihre eigene Schuld.
      Alle Geschwister hätten Sorge zu tragen haben, dass es der Mutter gut geht.
      Mir persönlich stellt sich leider die Frage, wie liebenswert eigentlich die Mutter war.
      Darüber darf man aber nicht in deren Endstadium denken.
      Man muss verzeihen um nicht an Hass schuldig zu bleiben.
      War sie vielleicht so ekelig, war sie vielleicht nur so reich ?

      Ich möchte die Hintergründe gar nicht wissen.

      liebe Grüße Uli

  4. Hallo Uli,

    die Hintergründe sind eigentlich egal. Fakt ist, dass der Wunsche der Mutter nicht erfüllt wurde. Die Tochter hat sich die Patientenverfügung erschlichen und das Gericht setzt noch einen oben drauf. Rechtsstaatlich ist das nicht!

    Liebe Grüße, Kathy

    • Hallo Kathy

      Damit hast du Recht.
      Es kümmert kaum ein Richter, wie es alten Menschen geht.
      Das ist meine persönliche Erfahrung.

      lg Uli