Soll man Angreifer etwa totstreicheln ?

 

Ich habe heute einen Artikel im Pressportal der Polizei Hagen gelesen, der mich ziemlich ratlos macht.
Der Artikel ist von letzten Donnerstag.

Ein Mann eilt einer Frau zu Hilfe, die von 5 Angreifern grundlos (lt ihrer Aussage) geschlagen wurde und an ihren Haaren gerissen wurde.
Der rettende Mann besaß eine Schreckschusspistole, rannte aus seiner Wohnung und schoss in die Luft. Die 5 Angreifer verschwanden.

Die Polizei fand die 5 Flüchtenden und sie wurden in Gewahrsam  gebracht.
Der Retter bekam eine Anzeige, wegen Verstoß gegen das Waffengesetzes.
Eine Schreckschusspistole kann auch verletzen, nämlich dann, wenn man sie direkt an den Körper hält.

Schreckschusswaffen gehören zu den SRS-Waffen, wie Reizstoff- und Signalwaffen.
Erlaubt sind sie nur unter bestimmten Umständen.

Erklärungen dazu findet man HIERklick

Ich bin kein Freund von Waffen oder Gewalt.
Selbstschutz und Hilfe gegen andere, sollte aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.

Ich sehe die Frau vor mir, die von 5 Männern angergriffen wurden. Sie muss eine schreckliche Angst gehabt haben.
Dazu denke ich an den Mann, der diese Szene beobachtet hatte und vielleicht gar nicht weiß, dass man auch für eine Schreckschusswaffe bedingte Erlaubnis brauch.
Wie hätte er der Frau helfen können ?
Hätte er vom Fenster ansehen sollen, ob die Frau schlimm verletzt werden würde ?

Was kann ein einziger Retter gegen 5 Angreifer anderes tun, als zu drohen ?

Ich kenne dieses Schlamassel aus meinen früheren Taekwondo-Schulen.
Selbst wenn man die Praxis der Selbstverteidigung ausüben kann, darf man sie erst einsetzen, wenn man den Angreifer ermahnt.
So ungefähr :
“Öm, du böser Angreifer – ich kann Taek-won-do”
Falls der Typ dann nicht durch einen Lachanfall verstirbt, falls er mich überhaupt verstehen kann, oder nicht weiß was Taek-won-do ist –
und er sich dann doch tatsächlich entschließt mich anzugreifen …
Dann, erst dann, darf ich mich verteidigen.
Das ist doch irre, oder ?

Waffen sind nie eine Lösung.
Schreckschüsse aber, mit nicht tötender Ladung, sollte man allerdings zur Hilfe einsetzen dürfen –>
bevor ein Messer oder Gruppenvergewaltigung an das Opfer angesetzt werden kann –
und keiner hat es sehen oder reagieren wollen …

Ich hoffe auf ein mildes Urteil,
und dass der Mann weiter so couragiert bleibt und anderen helfen wird.

 

lg Archi

 

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4 Responses to Soll man Angreifer etwa totstreicheln ?

  1. Ein Deutscher darf sich nicht wehren.
    Sonst wehrt er sich auch noch gegen die Politiker, die uns erziehen wollen.

    BG

    • Archi says:

      Hi BG

      Das sind keine Politiker, sondern Sklavenhalter,
      die mit unseren Steuern und Renten pokern…

      lg Archi

  2. Hi Uli,

    für eine Schreckschusspistole braucht man den kleinen Waffenschein, den jeder beantragen kann, sofern er nicht vorbestraft ist. Trotzdem darf man so eine Waffe besitzen, sie aber außerhalb der eigenen vier Wände nicht benutzen. Wenn der Gegner allerdings eine echte Pistole hat, dann ist man selbst in Gefahr getötet zu werden. Darum ist eine echte Waffe allemal besser. Mit der kann man auch in die Luft schießen.

    Liebe Grüße, Kathy